BSV Anlagen

Die Sicherung der Stromversorgung für medizinische und technische Einrichtungen in Krankenhäusern ist eine Notwendigkeit, die dem Schutz des Lebens und der Sicherheit der Patienten dient. Für Krankenhäuser, Kliniken und andere bauliche Anlagen mit entsprechender Zweckbestimmung sind besondere Anforderungen zu beachten.

Bei einer Störung der allgemeinen Stromversorgung müssen gewisse medizinisch-technische Einrichtungen (die der Aufrechterhaltung des Krankenhausbetriebs dienen) aus einer Batteriegestützten Stromversorgung (BSV) nach VDE 0100 Teil 710 und DIN VDE 0558-50720 betrieben werden.

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